Anmerkungen
Einleitung
1 Siehe Anhang 1: Herkömmliche und Letztendliche Wahrheit.
2 Siehe Anhang 2: Zwei Arten von Wissen.
3 Bestimmte Meditierende denken, dass sie nun bewandert genug sind, für sich allein fortzufahren und nicht länger auf den Meditationsmeister hören zu müssen, wenn sie in ihrer Praxis einen kleinen Fortschritt erzielt haben. Das Ergebnis davon ist, dass sie vom Weg abkommen und ihre Meditationspraxis entartet. Um den Erfolg zu sichern, sollte man den Lehrer immer über sein Vorankommen informiert halten und strikt seiner Anleitung folgen. Wenn Zweifel über den Lehrer, seine Anleitungen oder das Meditationsobjekt aufkommen, sollte der Meditierende diese sofort auf geeignete Weise auflösen; sonst kann die Meditation stagnieren.
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Vism. (III,29 ff.) zählt zehn Hindernisse auf:

(I) Wohnungen - Anhaftung an Wohnsitze;

(II) Familie - Anhaftung an hilfreiche Verwandte, Freunde usw.;

(III) Gewinn - Annahme zu vieler Gebrauchsartikel;

(IV) Gruppe - eine Guppe oder Klasse von Schülern unterrichten;

(V) Arbeit - Geschäftigkeit verbunden mit dem Errichten von Gebäuden;

(VI) Reise - Reisen über große Entfernungen;

(VII) Verwandtschaft - famliliäre Beziehungen, Lehrer, Schüler, Kollegen, Gefährten usw., zu deren Versorgung im Falle von Krankheit man verpflichtet ist;

(VIII) Kummer - jegliche Art von Erkrankung;

(IX) Bücher - verantwortlich sein für Studium, Schreiben usw.;

(X) übernatürliche Kräfte - ihre Erhaltung ist ein Hindernis für die Einsichtsmeditation, wenn auch nicht für die Geistesruhemeditation. Jedoch anderswo (z.B. in KhuA.22) ist ein guter Ruf (kitti) erwähnt als eine Alternative für übernatürliche Kräfte.

5 Siehe Anhang 3: Die vier Schutzmeditationen.
6 Die fünf Hemmungen (pañca nîvaranâ) sind: sinnliche Lust, Übelwollen oder Zorn, Faulheit und Starrheit, Aufregung und Sorge, und Zweifel. Weil diese die Haupthindernisse zur Entfaltung von Konzentration und Weisheit sind, haben sich Meditierende sehr wachsam vor ihnen zu schützen. Vielen Meditierenden gelingt es nicht, Fortschritte zu erzielen infolge ihrer Unfähigkeit, diese Hindernisse zu überwinden. Wenn man mit den Hemmungen konfrontiert wird, muss man sich darin üben, sie sogleich zu erkennen und zu beseitigen und ihr Wiedererscheinen entschieden zu verhindern; denn wenn es einer Hemmung ermöglicht wird, wiederholt aufzutauchen, wird sie an Stärke zunehmen und es wird schwieriger, sie zu unterdrücken.
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Mehr über die Jhânas zu lesen in "The Seven Stages of Purification and the Insight Knowledges", 2. Aufl. (Kandy: BPS, 1993) vom Ehrw. Mahâthera Mâtara Srî Ñânârâma, pp. 15-18. (deutsch in: "Erkennen - Nicht tadeln - Ändern" Festschrift zum 70. Geburtstag von Ayya Khema, Jhana-Verlag Uttenbühl 1993) Wie im Vism. (III, 105-7) erklärt ist, können die acht Objekte der erinnernden Meditation (anussati) - Buddha, Dhamma und Sangha; die Tugend (sîla), Freigebigkeit (câga), Gottheiten (devatâ), Frieden (upasama) und Tod (marana) - sowie die Wahrnehmung der Widerwärtigkeit der Nahrung (âhâre patikkûla-saññâ) und die Aufmerksamkeit auf die Elemente (dhâtu-manasikâra) - obwohl außerstande, eine Vertiefung herbeizuführen (appanâ), angrenzende Sammlung erzeugen (upacâra-samâdhi), die ausreichend stark ist zur Unterdrückung der Hemmungen. Man sollte mit dieser angrenzenden Sammlung als Basis in die Einsichtsmeditation einsteigen. Der Vism. bemerkt ferner (in VII, 121-27), dass, obwohl die ersten sechs Erinnerungen nur bei edlen Schülern erfolgreich sind, ein tugendhafter Weltling sie zur Unterdrückung der Hemmungen verwenden kann und dann auf dieser Basis die Praxis der Einsichtsmeditation beginnen kann. Die Erinnerung an den Frieden wird in der selben Weise behandelt (Vism. VIII,250).

Man erreicht das erste Jhâna allein durch die zehn Wahrnehmungen der Widerwärtigkeit (asubha) und die auf den Körper gerichtete Achtsamkeit (kâyagatâsati); die ersten drei Jhânas durch liebende Güte (mettâ), Mitgefühl (karunâ) und uneigennützige Freude (muditâ), und das vierte Jhâna nur durch Gleichmut (upekkhâ). Alle vier Jhânas sind erreichbar durch die zehn Kasinas und Atemachtsamkeit (ânâpâna-sati). Die vier unkörperlichen Zustände (âruppa) als Meditationsobjekte sind spezifisch für die entsprechenden vier nichtmateriellen Jhânas (Vism. III, 107).

8 Ein Jhâna-Erreicher mag verhaftet bleiben mit der Wonne und Stille der Jhânas und das Beginnen der Einsichtsmeditation verpassen. Hier sollte man besonders den Gedanken hegen, dass nicht nur die Jhâna-Wonne, sondern auch die durch Jhâna-Kraft erreichte Geburt in den Brahma-Welten unbeständig ist. Das Ziel des Buddhismus ist nicht Geistesruhe, sondern der Frieden des Pfades, der Frucht und des Nibbâna, welcher nur durch Einsichts-Weisheit erreichbar ist. Daher sollte man sich der Einsichtsmeditation widmen. Es mag einfach sein, Fortschritte in der Geistesruhemeditation zu machen, wenn man anfangs durch Einsichtsmeditation die Befleckungen auf ein bestimmtes Maß zurückdrängen kann. Jedoch einige Meditierende, die nur an Einsichtsmeditation gewöhnt sind, mögen es gelegentlich schwierig oder unangenehm finden, Geistesruhemeditation zu praktizieren.
9 Die Unreinheiten einschließlich der Hemmungen werden allgemein in drei Hauptstufen beseitigt: (I) durch die Kraft der heilsamen Aktivitäten in der Sinnessphäre, man beseitigt sie durch "Ersetzen durch das Gegenteil" (tadanga-pahâna); (II) durch die Kraft der Jhânas der feinstofflichen und unstofflichen Sphären beseitigt man sie durch Unterdrückung (vikkhambhana-pahâna); (III) durch die Kraft der überweltlichen Pfade rottet man sie vollständig aus (samuccheda-pahâna). Die überweltlichen Pfade schneiden die Befleckungen zusammen mit ihren zugrundeliegenden Tendenzen (anusaya) ab, so dass sie nie wieder entstehen können. Die ersten zwei Methoden beseitigen die Unreinheiten zeitweise, nur solange, wie die heilsame Aktivität wirksam ist. Weil die zugrundeliegenden Tendenzen nicht ausgerottet wurden, können die unterdrückten Unreinheiten später wiedererscheinen. Einsichtsmeditation merzt die Unreinheiten durch das "Ersetzen durch das Gegenteil" (tadanga) aus, was den Weg bahnt für die vollständige Ausrottung durch die überweltlichen Pfade.
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Gemäß dem Pm.I,166 ff. sollte Konzentration, ob durch Geistesruhe- oder Einsichtsmeditation erzielt, folgende zehn Merkmale haben:

(I) der Geist ist nicht abgelenkt (vikkhitta) durch Beschäftigung mit dem Vergangenen;

(II) nicht erregt (kampita) durch Sehnsucht nach Zukünftigem;

(III) nicht geschrumpft durch Lethargie (kusîta);

(IV) nicht bewegt durch Ruhelosigkeit (uddhacca);

(V) nicht der Leidenschaft (râga) unterworfen;

(VI) nicht widerspenstig durch Ärger (vyâpâda);

(VII) die zwei Paare von Fähigkeiten - Vertrauen+Weisheit und Tatkraft+Konzentration - sollten im Gleichgewicht sein;

(VIII) die Fähigkeiten Vertrauen, Tatkraft, Achtsamkeit, Konzentration und Weisheit sollten auf einen einzigen Zweck ausgerichtet sein;

(IX) die Energie sollte ausreichend sein für die letzten zwei Absichten;

(X) die Konzentration sollte verstärkt werden durch wiederholte Praxis.

Die Einsichtswissen entstehen nur, wenn die geistige Konzentration durch diese Eigenschaften gekennzeichnet ist.

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"Gestaltungen" (sankhârâ) bedeutet alles, was durch Ursachen und Bedingungen entstanden ist, deshalb auch alles, was die beiden Begriffe "Geist" und "Materie" (nâma und rûpa) einschließen. Die letztendlichen Soheiten (paramattha), die als "Geist" (nâma) bezeichnet werden, sind die neunundachtzig Bewusstseinszustände (citta) und die zweiundfünfzig Geistesfaktoren (cetasika); die als "Materie" (rûpa) bezeichneten sind die achtundzwanzig letztendlichen materiellen Phänomene. Der selbe psycho-physische Prozess wird auch in die fünf Anhäufungen zergliedert, die vier nichtmateriellen Anhäufungen - Gefühl, Wahrnehmung, geistige Gestaltungen (= alle Geistesfaktoren außer Gefühl und Wahrnehmung) und Bewusstsein bilden nâma, die Anhäufung der Materie bildet rûpa. Der selbe psycho-physische Komplex ist ferner unterteilt in die zwölf Sinnesgrundlagen (âyatana), die sechs oder achtzehn Elemente (dhâtu) usw.

Der Buddha musste diese Extra-Einteilung einführen, um den unterschiedlichen intellektuellen Fähigkeiten der Wesen, die seine Anleitung brauchten, zu entsprechen. Es sollte vermerkt werden, dass "Gestaltungen" (sankhârâ) in zwei verschiedenen Bedeutungen angewandt wird: (I) als alle bedingten Phänomene und (II) als die vierte der fünf Anhäufungen. Um sie zu unterscheiden, sprechen wir bei (II) von "geistigen Gestaltungen". Sankhârâ wird verwendet in der Formel der bedingten Entstehung (paticca-samuppâda) um auf die "Kamma-Gestaltungen" zu verweisen, das karmisch aktive Wollen.

12 Das Sutta ist in A. II,94 zu finden. Die drei Pâli-Begriffe im Katechismus sind: datthabba, sammasitabba und vipassitabba. Da im Pug. 61-62 der Einsichts-Erlanger als einer beschrieben wird, der den überweltlichen Pfad erreicht hat, können wir folgern, dass der hier angeführte Katechismus den ganzen Einsichtspfad umfasst.
13 "Volles Verständnis" im weltlichen Sinne ist dreifach: (I) volles Verständnis des Erkannten (ñâta-pariññâ); (II) volles Verständnis als Untersuchung (tîrana-pariññâ); und (III) volles Verständnis als Aufgeben (pahâna-pariññâ). Zu Einzelheiten siehe Vism. XX, 3-4.
14 Die "Unreinheiten der Einsicht" sind zehn außergewöhnliche Erfahrungen, die entstehen, wenn die Einsichtsmeditation beginnt, schwungvoller zu werden, besonders in der heiklen Phase des Wissens vom Auf- und Untergang: die Wahrnehmung einer Aura um sich herum, starkes Zunehmen im Verständnis, Freude, Ruhe, Glücksempfinden, Vertrauen, Energie, Achtsamkeit, Gleichmut und starke Anhaftung an diese Zustände. Für einige Meditierende mögen nur ein paar davon zutreffen. Es ist die Anhaftung, die diese zu "Unreinheiten" macht, denn wenn man beginnt, an ihnen zu haften, mag man annehmen, dass man eine überweltliche Realisierung erwirkt hat und mag seine eigene Meditation vernachlässigen, um andere zu unterrichten. Die Gefahr liegt hier nicht im Erleben der selben, sondern in ihrem Genießen und im Missverständnis ihrer Bedeutung. Um dieser Falle zu entgehen, muss man solche Erfahrungen im Licht der drei Merkmale betrachten und wenn nötig, die Hilfe des Lehrers suchen.
15 Siehe Anmerkung 13.
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Zu diesem Zeitpunkt mag der Meditierende fähig sein, sich die machtvolle Einsicht, die er in seiner geistigen Kontinuität durch die Realisierung des Pfades und der Frucht des Stromeintritts aufgebaut hat, für das weitere Vorankommen nutzbar zu machen. Folglich kann er die Bemühung, die Frucht des ersten Pfades zu meistern, vorläufig einstellen und in der Einsichtsmeditation fortfahren mit dem Ziel, den zweiten Pfad zu erreichen, den des Einmalwiederkehrers. Dies wird die Serie der Einsichtswissen mit noch größerem Scharfsinn erzeugen als beim vorherigen Anlass, damit die notwendige Grundlage zur Entstehung des zweiten Pfades liefernd. Auf diese Weise könnte der Meditierende versuchen, die Praxis der Einsichtsmeditation bis zur Arahantschaft auszudehnen.

Ein Meditierender, der dies nicht kann, sollte nach der Realisierung des ersten Pfades die Erreichung der Verwirklichung meistern. Das wird helfen, die Einsichtswissen in geeigneter Folge zu festigen. (Wenn der Meditierende dies nicht pünktlich erledigt, könnte er es zu schwierig finden, die Verwirklichung bei einer späteren Gelegenheit wiederzugewinnen.) Sobald die Erreichung der Verwirklichung gründlich gefestigt ist, sollte man ihr nicht weiter nachgehen, sondern stattdessen die Einsicht zur Erreichung des nächsten Pfades erwecken. (Wenn das Interesse an der vorigen Verwirklichung zu lange anhält, könnte er zu ihr zurückkehren und verwirrt werden.) Auf diese Weise wird die Einsicht bis zu ihrer Vervollkommnung fortgesetzt mit der stufenweisen Realisierung der Arahantschaft. Siehe "The Seven Stages of Purification" für eine ausführliche Erörterung der Läuterungen und Einsichtswissen.

17 Siehe Anmerkung 13.
18 Siehe Anmerkung 9.
19 Anupassatî ti anu anu passati, anekehi âkârehi punappunam passatî ti attho (Vism.XXI,14; PmA. 182).
20 Pm. I,54, 57, 58; Vism. XXI,1.
21 Pm. I,20, 24, 25, 32, 47 usw. Eine englische Übersetzung des Pm. von Bhikkhu Ñânamoli ist veröffentlicht unter dem Titel "The Path of Discrimination" (PTS, 1982).
22 Pm. I,10, 211; II,42-43, 241-42.
23 Vism. XX,90; XXII,113; DA. I,47-48; AT. II,275, usw.
24 Pm. I,10, 56, 57-58, 76-78; II,185-86.
25 z.B.: Vism. VIII,233; XX,4; MA. I,141-42; ST. II,453-54.
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